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DIE JURISTISCHE AUSBILDUNG IN CHNA

发布者:admin_zdfxy   发布时间:2007年12月06日 00:00   

DIE JURISTISCHE AUSBILDUNG IN CHNA

 

                                                     von Professor Dr. SHAO Jiandong, Nangking

 

Bevor ich zum eigentlichen Thema Die juristische Ausbildung in China komme, darf ich einige allgemeine informationen zu der Universität Nanjing, zu der Juristischen Fakultät, bzw. Zum Deutschchinesischen lnstiut für Wirtschaftsrecht geben. Dies ist insofern erforerlich, als ich die juristische Fakultät der Universität Nanjing bei Meinem Bericht als Prototyp der chinesischen jristischen Ausbildung nehmen werde.

Universität Nanjing

Die Universität Nanjing besteht seit 1902 und gehört zu den ältesten Universitäten Chinas (diesbezüglich natürlich nicht zu verglelchen mit deutschen Universitäten). Sie ist auch eine der führenden chinesischen Universitäten, die vom Staat und von der Provinz Jiangsu, in der die Universität Naning ihren Sitz hat, schwerpunktmäßig finanziert werden. Hier an diesem Runkt lässt sich schon ein großer Unterschied zwischen China und Deutschland feststellen. In China und Deutschland feststellen. In China ist nämlich das Hochschulwesen die Sache des zentraten Staates. Das Staatliche Erziehungsministerium ist für alle Hochschulen finanziell und personell zuständig. Es legt fest, welche Grundfächer die Studenten zu studieren haben; wie viele Studenten die Universität jeweils aufnehmen, wie viele postgraduierte Studenten die jristische Fakultät aufnehmen darf etc. Ich brauchte für meine Ausresise nach Deutschland eine Einwilligung, und diese Einwilligung musste ich auch beim Staatlichen Erzlehungsministerium in Beijing einholen.Bislang finanzierte das Staatliche Erziehungsministerium den Haushalt der Universität Nanjing, der ledigllch das Grundgehalt für Professoren und Angestellte deckte. Die Quelle für andere Mittel, z. B. Für Zuschlag oder Prämie, muss dann die Universität oder die Fakultät selbst erschließen. Dies ändert sich nun, da die Provinz auch die finanzielle Last mit trägt. Es sind dislang 9 Universitäten, die bevorzugt unterstützt werden.

Die Juristische fakultät der Universität Nanjing war vor 1949 landesweit berühmt. Anfang der 50er-ahre wurde sie in Rahmen der universitären Umstellungen nach Shanghai verlegt. 1981 wurde sie wieder errichtet. Die Fakultät hat zurzeit insgesamt ca. 800 undergraduierte Studenten (Bachelor-Studenten), also pro Jahrgang ca. 200. Sie gliedern sich in 3 Seminare auf, nämlichö juristisches Seminar, wirtschaftsrechtliches Seminar und internationalwirtschaftsrechtliches Seminar. Darüber hinaus haben wir ca. 150 postgradulerte Studenten (Magister-Studenten), also 50 pro Jahrgang. Sie betreiben in meiner Fakultät ein 3-jähriges fortgeschrittenes Studium in Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Wirtschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Zivil-und Handelsrecht, Strafrecht sowie Verfassungs-und Verwaltungsrecht. Auch zu dieser Kategorie gehören die sog. Master of Law-jeweils 100 Personen pro Jahrgang betragen. Das macht insgesamt 600. Zählen wir alle undergraduierten und postgraduierte Studenten zusammen, hat die Juristische Fakultät insgesamt ca. 1600 reguläre Studenten.

Außer diesen regulären Studenten betreut die Fakultät noch andere, nicht-reguläre Studenten bzw. Praktiker. Diese lassen sich in 4 Kategorien einteilen. 1. Jährlich ca. 50 Studenten mit Fachhochschulabschlusszeugnis, die nach einem 3-jähriges Aufbaustudium einen Bachelor-Grad erwerben (insgesamt 150 Personen); 2. Autodidaktiker der ganzen Provinz jiangsu (zweimal im Jahr Prüfung, insgesamt ca. 200 000 Personen); 3. Vorbereitungskurse für Autodidaktiker-Kandidaten (ca. 200 Personen); 4. Postgraduierte-Kurss für Praktiker (7 Klassen, insgesamt ca. 600 Personen). Zählt man all diese nicht-reguläre Studenten zusammen, ergibt sich eine riesige Zahl.

Deutsch-chinesische Institut für Wirtschaftsrecht

Das Deutsch-chinesische Institut für Wirtschaftsrecht ist das einzige lnstitut dieser Art in China, und ich vermute, auch in Deutschland. Der Schwerpunkt des instituts liegt auf der Ausbildung chinesischer postgraduierter Studenten. Bislang haben über 30 chinesische posgraduiert Studenten in Göttingen studiert und alle einen Magister iuris erworben. Einer Statistik zufolge sind das mehr als alle Juristen, die ganz China nach 1949 nach Deutschland bzw. Europa geschickt hat. Über die Ausbildung hinaus betreibt das lnstitut auch Forschungen zum deutschen und chinesischen Recht. Wir geben ein Jahrbuch heraus, in dem vorwiegend Aufsätze zum deutschen Recht bzw. Atuelle deutsche Gesetzestexte veröffentlicht werden-natürlich auf Chinesisch. Darüber hinaus gibt das lnstitut unter der Schriftleitung des deutschen Vizedirektors vierteljährlich einen deutschsprachigen Newsletter heraus, in dem über aktuelle Entwicklungen des chinesischen Rechts berichtet, nun zunehmend auch beiträge des chinesischen und deutschen Rechts abgedruckt werden. Das lnstitut hat weiterhin eine Schriftenreihe, die in zeitlich unregelmäßigem Abstand insbesondere rechtsvergleichende Forschungsergebnisse der institutsmitglieder publiziert. Alle unsere Arbeitfindet in der Chinesischen Fachwelt ein positives Echo, so daß wir hinsichtlich der weiteren Entwicklung des instituts mit guten Gründen voller Zuversicht sind. Nach dieser kurzen lnformation komme ich zum eigentlichen Thema, nämlich zur juristischen Ausbildung in China.

Aufnahmeprüfung

Anders als in Deutschland muss ein chinesischer Absolvent einer Mittelschule die Aufnahmeprüfungen sehr erfolgreich bestanden haben, eher er an einer Universität mit dem Jura-Studium beginnen darf. Die Aufnahmeprüfung entspringt einer alten chinesischen Tradition der Beamtenprüfung und ist seit 1978 wieder eingführt worden. Vorher, also in der sog. Kulturrevolution, wurde sie als feudalistischbürgerliche Dekadenz abgeschafft. Die sog. Arbeiter-Bauern-Soldaten-Studenten konnten ohne Prüfung, jedoch gemäß der Empfehlung der jeweillgen Einheit unmittelbar mit einem Universitätsstudium anfangen. Die letzten ABS-Studenten wurden 1976 aufgenommen. 1978 wurde erstmals nach der Kulturrevolution die Aufnahmeprüfung wieder eingeführt.

Die Prüfung ist-wie kann es anders sein-staatlich, d.h.landesweit einheitlich. Nicht nur die Prüffächer sind in ganz China dieselben, sondern selbst die Prüfungstage sind identisch, und das sind 7., 8. und 9. juli. An diesen häufig sehr heißen Tagen genießen die Prüflinge in aller Hinsicht Privilegien. Die eigenen Eltern sind plötzlich nicht mehr so streng, lehrer sind freundlicher und unerzieherischer denn je. Taxifahrer fahren die Prüftinge sogar gerne gratis zum Prüfungsstätte. Nachts dürfen die Baustellen ihren sonst nicht zu dämmenden Lärm nicht mehr verbreiten. Auch die Nachbarn schonen die Prüflinge für drei Tage, indem sie die dröhnenden Schönheitsreparaturen ruhen lassen.Ich glaube, sie können in dieser Situation wohl unschwer den enormen Druck Spüren. Schließlich bestimmen diese drei Tage wenn nicht ausschließlich, so doch überwiegend das künftige Schicksal eines Schülers:entweder nach dem Studium gute Aussichten auf eine lukrative Arbeit, oder zu Hause noch ein Jahr schuften und es ein zweites Mal versuchen. Ich habe einen Klassenkameraden, der die Prüfungen viermal wiederholen musste, ehe er an eine TU ging. Dies verwundert nicht, da die Aufnahmerate sehr nigdrig war. Als ich im Jahre 1978 die Aufnahmeprüfungen ablegte, hatten nur 1% aller Kandidaten die Chance zum Studium. Inzwischen steigert sich der Prozentsatz erheblich. Im letzten Jahr konnten 2/3 aller Kandidaten in der Provinz Jiangsu mit einem Universitätsstudium beginnen.

Gewiss kommen nicht alle, die die Aufnahmeprüfungen bestanden haben, in die Universität Nanjing. Da sie eine Spitzenuniversität Nanjing.Da sie eine Spitzenuniversität ist, stellt sie eine enorm hohe Noten-Schranke auf. Auf diese Weise sichert sie sich die besten Studenten. Eine Schranke, die für viele nie überschritten werden kann. Eine weitere Schranke für diejenigen, die Rechtswissenschaften studieren möchten, besteht darin, dass die juristische Fakultät unter den Geistes-bzw. Sozialwissenschaften die höchste Note verlangte und weiterhin verlangen wird. Am Ende kommen also zu uns wirklich die besten Stuiumskandidaten aus dem ganzen Lande. Das wissen sie dann aber auch zu schätzen.

Kosten des Studiums

Anders als in Deutschland ist das Studium in China nicht frei, sonern kostet seit einigen jahren Gebuühren. Sie variieren von Universität zu Universität und betragen in meiner Universität, wenn ich mich nicht irre, 3000 Yuan pro Jahr. Umgerechnet sind das Momentan etwa 650 DM. Zieht man in Betracht, dass ein gewöhnlicher Arbeitnehmer in Nanjing durchschnittlich nicht mehr als tausend Yuan verdient, sind die Gebühren für viele Haushalte eine schwere Last. Dazu entstehen auch andere Kosten, wie z. B. Für Essen, Kleidung, Bücher etc.,so daß sich der Familienvater oder die Mutter nicht selten schon sehr früh für elnen eventuellen Hochschulbesuch des Kindes finanziell vorbereiten. Glücklichelweise hat nun eine chinesische Familie nur ein einziges Kind. Seit einiger Zeit ist möglich, für Erziehungszwecke einen Kredit bei einer staatlichen Bank aufzunehmen. Auch Sparguthaben für Erziehungszwecke werden zinssteuerrechtlich begünstigt.

Bachelorstudium

Das Grundstudium, so auch das juristische, ist auf 8 Semester, also 4 Jahre befristet. Schafft ein Student den Abschluss in diesem Zeitraum nicht, bekommt er grundsätzlich kein Zeugnis. Aus Gesundheits-oder anderen Gründen kann man auf Sondererlaubnis die Studienzeit um ein Jahr veriängern. Die Fächer, die ein JuraStudent zu belegen hat, können sich in folgende 3 Kategorien aufgliedern: 1. Die allgemeinen, obligatiorischen, nichtfachbezogenen Fächer. Dazu gehören Politik (Marxistische Philosophie, Geschichte der chinesischen Revolution, Soyialismus-Lehre), Englisch und Sport. Die Vorlesungsfächer legt das Staatliche Erziehungsministerium fest und wir müssen dies nur in Vollzug setzen. 2. Die sog. Juristischen Kernfächer, die kürzlich vom Staatllchen Erundistudium jeder juristischen Fakultät festgelegt werden. Dazu gehören folgende 14 Kernfächer für das juristische Grundstudium

1.      Verfassungsrecht

2. Grundlagen der Rechtstheorie

3. Strafrecht

4. Zivilrecht (Schuldrecht, Sachenrecht und Erbrecht)

5. Strafprozessrecht

6. Zivilprozessrecht

7. Verwaltungs-und Verwaltungsprozessrecht

8. Internationales Recht (Völkerrecht)

9. Internationales Privatrecht

10. Internationales Wirtschaftsrecht

11. Handelsrecht

12. Rechtsgeschichte

13. Wirtschaftsrecht

14. Recht des geistigen Eigentums (Gerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht)

Und schließlich 3. Die juristischen Wahlfächer. Dazu zählen Fächer wie Westliche Rechtsphllosophie, Ausländisches Zivil-und Handelsrecht, Geschichte des Chinesischen Rechtsdenkens, Ehe-und Familienrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Umweltrecht, Internationales Investitionsrecht, Internationales Handelsrecht, Internationales Finanzrecht, Anwaltsrecht etc. Hier haben die Studierenden selbst die Freiheit, die Kurse zu belegen.

Am Schluss des Studiums muss jeder Student eine bestimmte palette von Kursen belegt haben, ausgewiesen jeweils durch eine Prüfungsnote, also einen Schein. Eine gesamte Prüfung, etwa das Staatsexamen in Deutschland, gibt es in China nicht. Auch das Referendarwesen Kennen wir nicht. Vielmehr machen die Studenten bei uns im letzten (also 8.) oder vorletzten Semester (also 7.) ein 3-monatiges Praktikum bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Anwaltskanzlei, Verwaltung etc. Wenn ein Student alle Fächer mit mindestens ausreichend abgelegt, das Praktikum erfolgreich beendet hat, muss er am Ende seines Studiums noch eine schriftliche Arbeit abgeben, die er auch noch mündlich zu verteidigen hat. Wenn alles gut läuft, absolviert der Student das Grundstudium und erwirbt einen akademischen Grad des Bachelor iuris. Da die juristische Fakultät der Universität Nanjing nur gut qualifizierte Kandidaten aufnimmt, konnt es äußerst selten vor, dass jemand durchfällt.

 Als Bachelor iuris kann man grundsätzlich mit allen möglichen Berufen anfangen: durch Anwaltsprüfung Anwalt; durch Richterprüfung Richter; durch Beamtenprüfung Beamter. Die Chancen sind ausgezeichnet und sind es auch im Vergleich zu anderen Disziplinen. Allerdings stellen die Arbeitgeber immer höhere fachliche Anforderungen. Und so ergibt sich häufig die Notwendigkeit, sich weiterzubilden und womöglich zu spezialisieren. Auf diesen Umständen basiert das chinesische System der Graduate-schools, in denen sich ein Bacheior iuris einen höheren akademischen Grad in Form von Magister iuris oder Doktor iuris erwerben kann. Dieses fortgeschrittenen Studium bezeichnen wir im Gegensatz zum Grundstudium oder Undergraduierten-Studium als Postgraduierten-Studium. Es lässt sich in ein Magisterstuium und ein Doktorstudium einteilen.

Magisterstudium

Lch komme zum Magisterstudium. Zugelassen wird man-vorausgesetzt ein Grundstudium in jura oder aber auch Nichtijura-wiederum durch Prüfungen. Diese Prüfungen sind allerdings nicht mehr landeseinheitlich, sondern gehören zur Hoheit jeder Universität oder genauer, der jeweiligen aufnehmenden juristischen Fakultät. Der Staat sorgt dafür, dass eine juristische Fakultät über die erforderliche fachliche und organisatiorische Kapazität oder, besser, Fähigkeit der Magisterausbildung verfügt, indem er normalerweise alle zwei Jahre die sog. Magisterrechte (d. H. Befugnis, Magisterstudenten auszubilden und Magistergrade zu verleihen) ausdrücklich verleiht. Es gibt insgesamt 10 Magisterrechte, das sind:

1.Rechtstheorie

2. Rechtsgeschichte

3.Verfassungs-und Verwaltungsrecht

4.Wirtschaftsrecht

5.Internationales recht (Völkerrecht, IPR und IWR)

6.Zivil-und Handelsrecht

7. Strafrecht

8. Prozessrecht

9.Umweltrecht

10. Militärrecht

Hinzu kommt als elftes Magisterrecht ein Sonderrecht, das wohl mit dem Master of Lawbezeichnet werden könnte. Dieses Sonderrecht besteht wiederum aus zwei Varianten. Die erste richtet sich ausschließlich an Jura-Bachelors, die ein vierjährige Jura-Studium absolviert haben und seit mehr als 5 Jahren praktisch tätig sind; die zweite richtet sich ausschließlich an Nichtjura-Bachelors, die also ein vierjähriges Nichtjure-Studium absolviert haben und gundsätzlich seit mehr als 2 Jahren praktisch tätig sind.

Die Juristische Fakultät der Universität Nanjing besitzt für Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Wirtschaftsrecht, lnternationales Recht, Zivil-und Handelsrecht, Strafrecht sowie Verfassungs-und Verwaltungsrecht ein Magisterrecht. Auch haben wir das elfte Sonderrecht für Masters of Law.

Alle Magisterstudenten studieren 6 Semester, also 3 Jahre. Das Studium ist auch nicht frei, sondern kostet ca.6500 Ynan Studiengebühren pro jahr. Lediglich unter strengen Voraussetzungen dürfen sie die Semesterzahlgrenze unter-oder überschreiten. Die Magisterstudenten betreiben in diesem Zeitraum ein Vertiefungsstudium auf dem jeweils für sie wichtigen Rechtsgebiet. Das Deutsch-chinesische instltut für Wirtschaftsrecht nimmt lediglich solche Magisterstudenten auf, die im Magisterrecht Wirtschaftsrechtangesiedelt sind.Alle Magisterstudenten

Müssen ein höheres Niveau an die 10 Kurse, ähnlich wie dle hiesigen Seminare, belegen. Nehmen wir das Magisterrecth Wirtschaftsrecht als Beispiel, so hat ein Magisterstudent Seminare für Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Recht des Geistigen Eigentums, Wirtschaffsstrafrecht, Verwaltungsrecht, Wertpapler-und Effektenrecht usw. Zu besuchen. Am Ende des jeweiligen Seminars haben die Ende des jeweiligen Seminars haben die Magisterstudenten meistens eine schrlftllche Hausarbeit vorzulegen, die vom Professor entsprechend bewertet wird.

Der Magisterstudent muss im Gegensatz zum Gundstudenten mehr Wert auf wissenschaftliche Forschung legen. So heißt er in der chinesischen Sprache auch eben Forschungs-Student(Yanjiusheng). Schou im zweiten Semester bekommt jeder Magisterstudent einen wissenschaftllchen Betreuer. Er kann grundsätzlich zwischen mehreren Professoren wählen. Der Betreuer entwirft gemeinsam mit seinem Magisterstudenten einen Studien-und Forschungsplan. Im dritten Semester hat jeder Magisterstudent vor einer Fachkommission sseine bisherigen Studien, seine Forschungsrichtung, seine Vorstellungen über die Magisterarbeit zu berichten. Diese Fachkommission besteht aus dem jeweiligen Betreuer und weiteren 2 Professoren. Im vierten Semester muss das Thema der Magisterarbeit festgelegt und vor einer Fachkommission über die Durchführbarkeit der Arbeit Sowie über den konkreten Zeitplan berichtet werden.Im fünften Semester schreibt der Magisterstudent seine Magisterarbeit, die schließlich im 6. Semester, und zwar nicht nach dem 20. Juni, mündlich verteidigt werden muss. Die schriftliche Magisterarbeit muss vom Betreuer, von einem Zweltgutachter aus der Fakultät und von einem Drittgutachter außerhalb der eigenen Universität bewertet werden. Für die mündliche Prüfung wird eine Kommission einberufen, die aus fünf ordentlichen Professoren oder außerordentlichen Professoren besteht. Durch geheime Abstimmng dieser fünf Mitglieder wird entschieden, ob der Kandidat die mündliche Prüfung bestanden hat und ob ein Vorschlag gegenüber dem zuständigen Universitätsgremium gemacht wird, ihm die Magisterwürde zu verleihem. Die Fakultät hat also kein Recht zur Verleihung der akademischen Grade, sondern nur ein materielles Vorschlagsrecht.

Jeder Magisterstudent muss während des 3-jährigen Studiums einen Aufsatz in bestimmten Zeitschriften veröffentlicht haben. Näheres über diese Zeitschriften legt die Universität unter Beteiligung der Fakultät fest. Falls jemand diesem Verlangen nicht genügen kann, bekommt er trotz aller bestandener Prüfungen sowie einer ausgezeichneten Magisterarbeit nicht den Magister iuris. Schließlich muss er auf diese Weise seine Forschungsfähigkeit unter Beweis stellen. Falls er dies nicht schafft, dann hat man wohl auch gute Gründe, an der Qualität seiner Magisterarbeit zu zweifeln. Diese Bestimmung lst eine Spezialität der Universität Nanjing und lus cogens, also unabdingbares und unumgängliches zwingendes Recht. Andere Universitäten halten diese Maßnahme für so sinnvoll, dass einige davon in zwischen auch nachziehen. Dies bestätigte mir ein Kollege der Universität Xiamen, als er ca. Vor 3 Wochen aus England Freiburg besuchte. Um diejenigen, die nicht vorschnell etwas veröffentlichen möchten oder meistens dies nicht köglichkeit, innerhalb eines jahres nach dem Absschluss des Magisterstudiums einen Aufsatz in diesen Zeitschriffen zu publizieren und den Magister iuris sozusagennach-zuholen.

Schließt man das magisterstudium erfolgreich ab, so steht man auf einem wesentlich höherem Ausgangspunkt der beruflichen Laufbahn. Obwohl es nahe liegt, die akademische Laufbahn einzuschlagen, wählen die Absolventen doch vorwiegend eben nicht-akademische, weil sie unvergleichlich lukrativer sind. Die Branchen, an denen Magister iuris unserer Fakultät dem akademischen Beruf vorzogen, sind beispielsweise: Börsen, Banken, Versicherungen, Großunternehmen, Zollbehörde, joint Ventures, Anwaltskanzleien, Gerichte, Staatsanwaltschaften.

Im Gegensatz zu diesen normalen, ganztätigen oder Vollzeit-Magisterstudenten studieren die an dem Sonderrecht Masters of Law angesiedelten postgraduierten Studenten, vorwiegend Praktiker und Berufstätige, anderthalb monate pro Semester an der Universität. Sie sind weiterhin in inrer jeweiligen Einheit berufstätig und lassen sich 3 Monate pro Jahr beurlauben. Diese Art der jurisstischen Ausbildung ist noch ganz neu. Ebenso neu sind auch die ldeen. Die postgraduierten Studenten sollen weniger mit Dogmen oder Theorien befasst werden, sondern in erster Linie befähigt werden, die tatsächlichen Rechtskonflite zu lösen. Großen Wert legt man deswegen auf die sog. Case-teaching-method. Dazu wurde im vergangenen Oktober in Beijing extra ein zweitätiges Symposium veranstaltet, an dem ich auch teilnahm. Für die zweite Variante dieses Sonderrechts, nämlich nur die Nichtjur-Studenten dürfen zugelassen werden, hat die juristische Fakultät der Univerisität Nanjing im vergangenen Sommersemester erstmals 50 Kandidaten aufgenommen. Daran kann man wohl auch die amerikanischen Einflüsse in der juristischen Ausbildung sehen. Es sollen im Gegensatz zum bisherigen akademisch orientierten Tzpus des Magister iuris fachlich qualifizierte, aber eben praktisch orientierte Juristen ausgebildet werden. Für diesen neuen Typus des Master of Law gibt es einen gesonderten Studienplan, der mehr die praktischen Aspekte der Rechte berücksichtigen und stärker als bislang durch die case-teaching-Methode durchgefüht werden soll. Auch müssen diese postgraduierten Studenten einen Aufsatz veröffentlichen, allerdings in jeder staatlich zugelassenen Zeitschrift oder Zeitung. Die Magisterarbeit soll auch weniger dogmatisch profunde Kenntnisse und akademische Leistungen hervorbringen, sondern vielmehr einen praktischen Fall oder praktische Probleme juristisch lösen.

Promotion

Will sich ein Magister weiterhin ausbllden lassen, besteht für ihn die Möglichkeit, zu promovieren. Zugelassen wird man-was könnte anders erwartet werden-durch Aufnahmeprüfung.Darüber hinaus braucht der lnteressent mindestens enie Empfehlung von einem Experten. Die Promotion dauert nochmals 3 Jahre. China kennt derzeit 10 Promonotionsrechte, die gleichen wie bei den Magisterrechten. Der Staat verleiht alle zwei Jahre den beantragenden Juristischen Fakultäten Promotionsrechte. Grundvoraussetzungen sind 3 ordentliche Professoren für ein Promotionsfach. Außerdem gibt es noch weitere Voraussetzungen in Bezug auf lnfrastruktur und akademische Leistungen. Da viele Fakultäten diese Voraussetzungen nicht erfüllen können, gilt es in China als eine besondere Qualifikation, wenn eine juristische Fakultät Promotionsrechte besitzt. In dieser Hinsicht nehmen die Universitäten Bejing, Renmin, Wuhan, Jilin und Xiamen sowie die Chinesische Universität für Politik und Recht, die Südwestchinesische Universität für Politik und Recht, die ersten Plätze ein. Die Juristische fakultät der Universität Nanjing besizt ein Promotionsrecht, und zwar für Wirtschaftsrecht, nicht zuletzt auch wegen der Existenz des Deutsch-chinesischen lnstituts für wirtschaftsrecht.

Wenn man die Studienzeit eines promovierten Volljuristen berechnet, beträgt sie genau 10 Jahre: 4 Jahre Grundstudium, 3 Jahre Magisterstudium und 3 Jahre Doktorstudium. Selbstverständlich kann es nur ein winziger Prozent der Studenten bis zur Promotion bringen; noch weniger dürfte der Prozentsatz bei den Juristen sein, da dieses Fach praktisch seit 20 (wieder) existiert. So kommt es vor, dass in China manchmal ein Doktor mehr kostetals ein Professor. Da es vor den 80er-Jahren in China keine akademischen Grade gab, konnte man auch als normaler Universitätsabsolvent, also ohne Promotion, Professor werden. Viele Professoren an den Universitäten besitzen eben keine Magister-oder gar Doktorurkunde. Heute kann ein Hochschullehrer, der nach 1958 geboren ist, kein Professor werden, wenn er nicht promoviert ist. Somit wird es immer schwieriger, Professor zu werden.

Schulssbetrachtung

Wir kennen keine Habilitation, keine Berufung wie in Deutschland. Bei uns konnte ein junger Jurist mit dem Magister-iris-Grad vom Assistent über Dozenten zum außerordentlichen Professor werder, und zwar immer in derselben Fakultät. Ebenso kann ein jurist mit dem Doktor-Grad in derselben Fakultät zum außerordentlichen bzw. Ordentlichen Professor befördert werden. Maßgebend sind 1. Die Promotion: 2. Die wissenschaftlichen Leistungen (heute alles quantifiziert): 3. Die zur Verfügung stehenden Forschungen; 4. Genügende und gute  Vorlesungstätigkeit und 5. Frist (mindestens 5 Jahre seit der Iet*ten Befördentlichen Fall).

Man sieht also ,dass die juristische Ausbildung in China anders aussieht als in Deutschland ,sowohl was die Ausbildungsizee angeht, als auch hinsichtlich  der  Strukur  und  nicht  zuletzt mengenmäßig. Ich sehe persönlich die Besonderheiten der unserigen Aufnahmeprüfung, der Gebührenpflichtigkeit, der festen Semesterzahl sowie in der drestufigen Ausbil dungsstruktur. Man braucht in Deutschland keine Aufnahmeprüfung  abzulegen, braucht keine richtigen Studiengebühren zu  zahlen, man  kann  studieren,  so  lange  man  möchte.  Alles  Vorzüge,  von  denen  ein chinescher Stäumen kann. Auf der anderen Seite hat ein chinesischer Student kein Staatsexamen, die normale Grundstudienzeit(also 4 Jahre) dürfte anch kürzer sein als in Deutschland. Auch ist es für einen Durchschnittsstudenten eher unwahrscheinlich, dass man ineiner Semesterprüfung durchfällt. Das sind so auf der anderen Seite Vorzüge, von denen man in Deutschland wohl auch nur träumen kann.

 
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