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Chinas Beitritt zur WTO

发布者:admin_zdfxy   发布时间:2007年12月06日 00:00   

Chinas Beitritt zur WTO

Beitrittsverfahren und Anforderung an die chinesische Rechtsordnung

 

                                                                         DONG Yiliang[1][1]

 

.Einleitung

Nach über fünfzehnjährigen Verhandlungen hat die VR China im Dezember 2001 die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation WTOerlangt. Nach dem gesellschaftlichen Niedergang und dem als nationale Schmach empfundenen Opiumkrieg im Jahr 1840 gewann China erst über einhundert Jahre spatter mit dem Einzug als Ständiges Mitglied in den UN-Sicherheitsrat im Jahr 1971 seine Ehre als politische Großmacht zurück. Es dauerte jedoch weiter 30 Jahre, bis China schließlich in den welthandelsclub aufgenommen wurde.

Im Folgenden sollen die Guünde untersucht warden, die zu den fünfzehnjährigen Beitrittsverhandelungen 1986-2001führten. Hierbei wird auch der politische Hintergrund der Verhandlungen berücksichtigt.Anschließend sollen die Anforderungen dargestellt warden, denen sich die Rechtsordnung der VR China mit dem Beitritt zur WTO stellen muss.

.Beitrittsverfahren der WTO und Chinas Beitritt

1.Mitgliedschaft in der WTO und die Regelung zum Beitrittsverfahren

aMitgliedschaft

Am 01.01.1995 traten die rechtlichen Regelungen der WTO für 76 Mitglieder in Kraft. Zur Zeit der Guündung des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens GATT im Jahre 1948 gab es 23 Vertragsparteien. [2][2]Ende 1995 hatte sich diese Zahl bereits auf 128 erhöht. Am 18.07.2002 waren bereits 144 Mitglieder in Genf zusammengekommen, um konkrete Diskussionsthemen in einer neuen Runde der Welthandelsgespräche abzustimmen.

Die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation ist verbunden mit der grundsätzlichen Verbindlichkeit aller Abkommen, Übereinkommen und Vereinbarungen der Schlussakte der Uruguaz-Runde, mit Ausnahme der plurilateralen Abkommen. Es ist dabei zwischen der ursprünglichen Mitgliedschaft und einer Neumitgliedschaft zu unterscheiden.[3][3]

b) Ursprüngliche Mitglieder

Die vertragsparteien des GATT 1947 wurden, sofern sie die Schlussakteder Uruguay-Runde in Marrakesch im April 1994 unterzeichnet hatten, nach Art.XI Abs. 1 WTO-Übereinkommen WTO-Üautomatisch Mitglieder der WTO. Als Gründungsmitglieder der WTO akzeptieren sie alle Verpflichtungen aus den multilateralen Übereinkommen.[4][4]

c)Neue Mitglieder und die Regelung zum Beitrittsverfahren

Kennzeichnend für die Wto ist die in Art. XII Abs. 1 WTO-Ü festgeschriebene Offenheit für einen Beitritt aller Staaten und Zollgebiete der Welt.[5][5] Nacj Art- XII WTO-Ü steht jedem souveränen Staat sowie Jedem gesonderten Zollgebiet das Recht zu, bei der WTO den Antrag auf eine Mitgliedschaft zu stellen. Nachdem ein beitrittswilliger Staat einen offiziellen Aufnahmenantrag zur Mitliedschaft in der Welthandelsorganisation gestellt hat, ist in einer ersten Phase des Beitrittsverfahrens ein Memorandum über alle jene Bereiche der Handels-und Wirtschaftspolitik einzureichen, die das WTO-Vertragswerk in irgendeiner Weise Betreffen. Dieses Memorandum bildet die Basis für eine Arbeitsgruppe, die vom Allgemeinen Rat eingerichtet wird und eingehend die betroffene Handelspolitik untersucht sowie die Konformität zur WTO prüft.

In Ergänzung zu dieser allgemeinen Prüfung folgen an zweiter Stelle bilaterale Verhandlungen zwischen dem Beitrittskandidaten und den interessierten, beziehungsweise besonders betroffenen WTO-Mitgliedern. Gegenstand der Verhandlungen sind Konzessionen und Zugeständnisse im Waren-und Dienstleistungsbereich, welche die bisherigen WTO-Mitgliedstaaten vom antragstellenden Staat bzw. Vom antragstellenden Zollgebiet fordern. Der WTO-Beitritt bezieht sich auf die multilateralen Abkommen. Die Teilnahme an den plurilateralen Abkommen wird durch den Beitritt zur WTO nicht berührt und kann Gegenstand separater Verhandlungen sein.[6][6] Entscheidet sich ein Staat zum Beitritt in die Welthandelsorganisation, so umfasst dieser die Zustimmung zu allen multilateralen Handelsübereinkommen. Dies regelt Art. XII S. 2 WTO-Ü.

Nach dem Abschluss ihrer Untersuchungen präsentiert die Arbeitsgruppedas Ergebnis dem Allgemeinen Rat zur Annahme zusammen mit einem Beitrittsprotkoll, das die Beitrittsbedingung, die Konzessionen und Zugeständnislisten festschreibt. Die Zustimmung des Allgemeinen Rates ist eine Voraussetzung für die Unterzeichnung des Beitrittsprotokolls. Wird dem Antrag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zugestimmt, unterzeichnet der antragstellende Staat bzw. Das antragstellende Zollgebiet das Beitrittsprotokoll. Je nach nationalem Recht verlangt ein Beitritt eine Retifizierung durch das nationale Parlament eds künftigen Mitglieds. 30 Tage nach Eingang der Ratifikationsurkunde bei der WTO wird der beitretende Staat offizielles Mitglied der Welthandelsorganisation.

2.Chinas Beitritt zur WTOÖ Geschichte und Beitrittsverhandlungen

a)Geschichtlicher Abriss

Bereits am 30.10.1947 gehörte die republik China zu den Gründungsparteien des GATT. Die Republik China unterzeichnete am 21.04.1948 das Protokoll über die vorläufige Anwendung des GATT. Allerdings reduzierte sich mit der kommunistischen Machtübernahme 1949 das Zollterritorium der Republik China auf die Insel Taiwan. Schließlich teilte die chinesische Nationalregierung auf Taiwan 1950 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den Rückzug Chinas aus dem GATT mit. Hiernach waren für etwa drei Jahrzehnte keine wesentlichen Bestrebungen der VR China mehr mit Blick auf einen Beitritt zum GATT erkennbar.

Kurz nach Einleitung der Reformpolitik Ende 1978 gab die VR China zudrkennen, dass sie einen Beitritt zum GATT in Erwägung zog. Im November 1982 erhielt die VR China einen Beobachterstatus in Bezug auf das GATT.1986 beantragte sie schließlich beim Sekretär des GATT die Wiederaufnahme als Vertragspartei mit dem Status eines Entwicklungslandes. Daraufhin wurde im Jahr 1987 ein Arbeitausschuss des GATT gegründet, der sich mit dem chinesischen Außenhandelsszstem unter besonderer Berücksichtigung des Warenhandels beschäftigte.

Allerdings gelang es nicht, die VR China im Jahre 1995-nach Abschluss der Uruguaz-Runde-als Gründungsmitglied in die WTO aufzunehmen. Nach der Gründung der WTO wurde eine neue Arbeitsgruppe mit den vorbereitenden multilateralen und bilateralen Verhandlungen über den Beitritt der VR China eingesetzt. Am 15.11.1999 unterzeichneten die VR China und die USA ein bilaterales Abkommen zu den Beitrittsbedingungen und am 15.10.201 legte die EG-Kommission dem Allgemeinen Rat den Vorschlag eines Beschlusses über die Annahme der Bedingungen des Beitritts der VR China zur WTO vor. Die Bemühungen mündeten schließlich am 10.11.2001 in die Verabschiedung des Beitrittsprotokolls durch den

Allgemeinen Rat und führten am 11.11.2001 zur,Unterzeichnung des Protokolls. Damit wurde die VR China ab dem 11.12.2001 offizielles Mitglied der WTO.[7][7]

b) Beitrlttsverhandlungen

aa) Transformationsland zwischen Planwirtschaft und Marktwirtschaft Die erste Hütrde der Beitrittsverhandlung war der Streit über dss Wirtschaftssystem in China. Die Debatte über den Begfiff der Marktwirtschafi dauerte sechs Jahre (1986-1992).

Am Anfang der chinesischen Politik der Öffnung und Reform beharrte die: chinesische Fühmng noch anf einer Vermeidung des Begriffes der Marktwirtschaft. Zu diesem Zeitpunlct sali die chinesische Führung das Ziel der Wirtschafisreform in einem geplanten Güterwirtschaftssystem, in dem die Faktoren ,,Markt und ,,Plan miteinander in Verbindung gebracht wetden sollten. Der chinesischen Delegation in Genf gelang es in den Beitrittsverhandlungen jedoch nicht, den Beteiligten zu erklären, was die sozialistisch geplante Güterwirtschaft war und in welcher Beziehung diese zur Marktwirtschafi stand.[8][8]

Wegen ideologischer Bedenken wollte die chinesische Führung sich nicht eingestehen, dass China sich bereits auf dern Weg zu einer Marktwirtschaft befand. Abet ohne eine Verständigung über das inländisches Wirtschaftssystem zwischen China und den beteiligenden Mitgliedern konnten sich die Beitrittsverhand lungen nicht auf einer sachlichen Ebene entwickeln.

Den ontscheidenden Durchbruch bei den Beitrittsverhandlungen markierte dss Jahr 1992. DENG Xiaoping prägte den Begriff,, sozialistische Marktwirtschaft mit chinesischem Charakter (zhongguo tese shehuizhuyi shichang jingji), der dutch den 14. Parteitag der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) systematisiert  wurde[9][9]. Es gelang damit ein maßgeblicher ideologischer Durchbmch, der den Beitrittsverhandlungen erfolgreich aus der Klemme half. Als die chinesische Delegation daraufhin im Jahr 1992 in Genf ankündigte, dass ,,China den Übergang zu einer Marktwirtschafi vornehmen wird, erregte dies in der intemationalen Gemeinschaft greßes Aufsehen.

Im Vergleich zum GATT 1947 erfassen das WTO-Ü weite Teile des nationalen Rechtssystems der Mitglieder und erfordem die Einführung einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Nach 1995 waren im Rahmen der WTO  die  Begriffe  ,,Marktwirtschaftund ,,Rechtsstaat" betont worden, was sich auch in den Beitrirtsverhandlungen mit China widerspiegelt.

bb) Status yon Entwieklungsändern in der WTO

Den zweiten Schwerpunkt der Beitrittsverhandlungen bildete die Frage, ob China mit dem Status eines Entwicklungslandes in die WTO aufgenommen wetden sell. Im Bericht der Arbeitsgruppe zum Beitritt der VR China zur WTO wird der Status des Landes wie folgt beschrieben: ,,Some members of the Working Party indicated that because of the significant size, rapid growth and transitional nature of the Chinese economy, a pragmatic approach should be taken in determining China's need for recourse to transitional periods and other special provisions in the WTO Agreement available to developing country WTO members.

Im Rahmen der WTO genießen Entwicklungsländer eine Vorzugsbehandlung und sind von der Anwendung vieler Prinzipien (Meistbegiinstigung, Inländerprinzip, Reziprozität) befreit.[10][10] Dagegen wird vorgebracht, dass diese Vorzugsbehandlung den notwendigen Strukturwandel in den Entwicklungsländern behindem und ineffiziente Zustände perpetuieren kann; die Länder mn sich mit der Berufung auf eine Vorzugsbehandlung aus dieser Sicht also keinen Gefallen. Die Uruguay-Runde brachte insofern eine Neuerung, als die Befreiung von der Reziprozität nicht mehr allgemein gelten soil. Länder mit weiter entwickelten Wirtschaftssystemen sollen verstärkt an das Pflichtensystem des GATT bzw. der WTO gebunden werden. Dadurch gibt es nunmehr sma zweier Abstufungen im GATT deren drei, und das Problem verlagert sich auf die Frage der Kategorisierung in schwache und ganz schwache Lfinder.[11][11]

Nach dem Beitritt zur WTO wird China gestattet, in einer  Übergangsfrist   allmählich   die   WTO-Anforderungen zu implementieren. Doch ungeachtet der Tatsache, dass das Bruttoinlandsprodukt Chinas weniger als 900 US$ beträgt, forderten einige Industrieländer bei den Beitrittsverhandlungen der VR Chi

na, dass sich das Land in Rahmen der WTO als Industrieland verpflichten sollte. Die USA und andere Industrieländer befürchteten nämlich, dass mit dem Beitritt Chinas zur WTO das gegenwärtige Machtgleichgewicht zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern gebrochen werden könnte. Bei den Verhandlungen zwischen China und den USA stand die Agrarproduktion im Mittelpunkt. Die USA fürchteten, dass China mit dem Beitritt zur WTO auf dem internationalen Agrarmarkt den Interessen der amerikanischen Bauern schaden könnte.

Im Bereich der Landwirtschaft hat sich China auf eine de-minimis-Grenze von 8,5% für Agrarsubventionen sowohl für die aggregierte Agrarproduktion als auch für jedes einzelne Produkt verpflichten lassen. Dies bedeutet, dass es nicht auf der 10-Prozent-Grenze für Entwicklungsländer besteht.[12][12] Angesichts der derzeitigen aggregierten Subventionen von 2% kann China seine Agrarsubventionen noch nehr als vervierfachen, ohne seine Verpflichtungen zu verletzen.[13][13]

cc) Globalisierung und inländische Widersprüche

Der Beitrittsprozess verzögerte sich nicht nur aufgrund außenpolitischer Interessenwidersprüche, sondern auch wegen innerchinesischen Debatten. Der Beitritt eines Staates zur WTO bedeutet für diesen Staat eine fortschreitende Globalisierung. Der WTO-beitritt Chinas wird kurz-und mittelfristig mit einem harten Anpassungsprozess verbunden sein. Die Uneinigkeit über die Notwendigkeit eines solchen Anpassungsprozesses in der innerchinesischen Debatte spielte auch eine Hauptrolle im langwierigen Beitrittsprozess.[14][14]

Auf allen gesellschaftlichen Ebenen in China, von der politischen Führung, Regierungsfunktionären, Wirtschaftswissenschaftlern, bis zu Medieneliten, Unternehmern und den Bürgern Standen sich,, zwei Lagergegenüber: Die,, Ökonomischen Nationalisten und die,, Liberalen. .

Vertreter der,, Ökonomischen Nationalistenwollten den Shutz der inländischen Industrie durch hohe Zollschranken und nichttarifäre Handelshemmnisse beibehalten. Sie waren der Ansicht, dass sich China zwar nicht vollständig von der Weltwirtschaft isolieren, aber weitgehend seine wirtschaftliche Unabhängigkeit bewahren sollte. Sie meinten, dass China inländische Investitionen fördern müsste, da die VR China von ausländischen Investoren nicht profitieren könnte.

In Gegensatz dazu meinten die Vertreter des Liberalismus, dass ausländische Investitionen der beste Weg sei, die chinesische Volkswirtschaft zu entwickeln. Sie rechtfertigten lhre Ansicht mit dem Argument, dass die chinesische Seite Zugang zu Kapital und Technologie erhalten würde und Arbeitsplätze geschaffen würden, während die ausländische Seite insofern einen angemessenen Teil des Gewinns beanspruchen könnte.

Seit Mitte der 90er Jahre bis zum Beitritt Chinas zur WTO sind drei Phasen festzustellen, in denen einmal die Vertreter der einen und dann wieder der anderen Extremposition die Oberhand gewinnen konnten. So war in den Jahren 1994 bis 1998 eien steigende Präsenz der Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung auch in bislang geschlossenen Wirtschaftssektoren wie z. B. Im Automobil-und Elektroniksektor festzustellen. Getragen wurde diese Liberalere Haltung durch einen Kompromiss, der auf dem 15. Parteitag der KP China beschlossen wurde.

Vor dem Hintergrund der Asienkrise und dem Abflachen der chinesischen Konjunktur gewannen hingegen von Anfang 1998 bis Frühjahr gewannen hingegen von Anfang 1998 bis Frühjahr 1999 die,,Ökonomischen Nationalistendie Oberhand. Zwischen April 1999 und Dezember 2001 drehte sich die Debatte um die großen Zugeständnisse in den bilateralen Beitrittsverhandlungen zwischen der VR China und den USA. ZHU Rongji, einem Vertreter der Liberalen, wurde der Ausverkauf Chhinas vorgeworfen. ZHU wurde beschuldigt, dass China in eine Globalisierung verwickelt und damit ein Kontrollverlust grohen würde.[15][15]

Außerdem sind Uneinigkeit und Koordinationsprobleme in der Regierungsbürokratie als Ursache für den langsamen Beitrittsprozess zu sehen. Die Geschichte des WTO-Beitritts der VR China zeigt, dass es erhebliche Differenzen zwischen den beteiligten chinesischen Ministerien gab. Darüber hinaus sind erhebliche Widerstände der staatlichen Monopolunternehmen und der lokalen Bürokratie aufgtreten, deren materielle Interessen direkt an die Funktionsfähigkeit der Staatsunternehmen gekoppelt sind.[16][16] Die Unterwerfung dieser Staatsuntemehmen unter die Zwänge des Markts würde die Bürokratie ihrer Kontrolle über ökonomische Ressourcen berauben.[17][17]

Chinas traditionelle Machtstmktur wurde während der planwirtschafilichen Ära errichtet. In einer solchen Machtstmktur ist die Verwaltung vertikal nach Wirtschaftsbereichen in viele verschiedene Behörden aufgeteilt. Diese Machtstmktur stand und steht zu einem gewissen Grad noch immer in einem latenten Konfiikt mit der Struktur des WTO-Ü. Denn im Rahmen der WTO bestehen nebeneinander die Regelungen des GATT, GATS, TRIMs und TRIPs, die sich auf unterschiedliche Wirtschafisbereiche beziehen. Bei der Umsetzung der WTO-Vereinbarungen sind daher eine Vielzahl von Ministerien, Abteilungen mad Kommissionen der Wirtschafisadministration der VR China in die WTO-Verhandlungen involviert.

Vor der Stmkturreform der Zentralregierung im März 1998 gab es mehr als 40 Ministerien, Kommissionen mad Agenmren.[18][18] Von diesen Ministerien, Kommissionen und Agenturen waren mehr als die Hälfie mit WTO-Fragen direkt oder indirekt befasst. Seit 1986 versuchte die chinesische Führung, den politischen Entscheidungsprozess mit Blick auf den WTO-Beitritt zu  koordinieren.  Hierzu  wurde  eine  GATT- Politikkoordinationsbehörde gegründet, die sich ,,Interministerielle Koordinationsgruppe des Staatsrats für die GATT-Verhandlungen" nannte. Ende 1998 kam es jedoch wegen intemer Mängel und auf Grund von zwischen den Ministerien bestehenden Widersprachen       zur       Auflösung       dieser Politikkoordinationsbehörde.

Diese innerchinesischen Debatten und das Erfordernis, im Hinblick auf die Anforderungen des WTO-Ü eine Strukturreform der Zentrakegierung durchzuführen, haben in nicht zu unterschätzender Weise den Beitrittsprozess Chinas verzögert. Trotz des erfolgreichen Beitritts zur WTO ist noch nicht absehbar, wie sich die oben genannten Konflikte weiter entwickeln werden. Sicher ist aber, dass es für die Zukmaft der VR China als Mitglied der WTO von weitreichender Bedeutmag sein wird, ob diese inneren Konflikte rich- tig und rechtzeitig gelöst werden können.

c) Der Beitritt: Protokoll, Bericht, Unterzeiehnung und Inkrafttreten

Nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen, die über 15 Jahre andauerten, hat der Allgemeine Rat der Welthandelsorganisation schließlich den Beitritt der VR China zur WTO gebilligt. Die Arbeitsgmppe zum WTO-Beitfitt der VR China hatte einen nahezu 900 Seiten umfassenden Bericht fertiggestellt. Das entsprechende Beitrittsprotokoll wurde am 10.11.2001 yom Allgemeinen Rat der WTO veabschiedet. Am 11.11.2001 fand die Unterzeichnung des Protokolls für Chinas WTO-Beitritt statt. Der chinesische Minister für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit, SHI Guangsheng, überreichte vor der Unterzeichnung dem WTO-Generaldirektor Mike Moore die von Chinas Ministerpräsident ZHU Rongji unterzeichnete Vollmacht und unterschrieb dann im Namen der chinesischen Regierung das Protokoll. 30 Tagen danach, am 11.12.2001 wurde die VR China als 143. Mitglied in die WTO aufgenommen. Damit endete der fünfzehnjährige Beitrittsmarathon.

3.   Vorsehläge zur Reform des WTO-Beitrittsyerfahrens

Die in den letzten Jahrzehnten geführten Beitrittsverhandlungen erwiesen sich in der Regel als sehr langwierig und aufwendig. In der Zeit vom Inkrafttreten der rechtlichen Regelmagen der WTO im Jahr 1995 bis Mitte 1999 konnten sieben Beittittsverhandlungen abgeschlossen werden.[19][19] Bei den Beittittsverhandlungen mit China traten neben den oben angesprochenen Problemen auch ein funktionales Defizit der WTO zutage, das in dem Fehlen eines standardisierten mad multilateral  institutionalisierten  Beitrittsverfahrens besteht. Dadurch können Bilateralismus und Regionalismus, aber auch allgemeine politische Entwicklungen den Fortgang der Globalisiermag des Handelsrechts in starkem Maße beeinflussen.[20][20]

Im Gegensatz zum GATT besitzt die WTO eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. [21][21] Deshalb könnte in der WTO ein einheitlicher Standard für ein Beitrittsverfahren etabliert werden, der über klare, trans parente mad berechenbare Vorschriften für eine Neumitgliedschaft und das Beitrittsverfahren verfügt.

III. Anforderungen des WTO-Reehts an die Reehtsordnung Chinas

1. Allgemeine Anfordernngen: Reehtsstaatlichkeit

Als innerstaatliche Wirkung des Beitritts der VR China ist eine Festigung der Rechtsstaatlichkeit und die

Weiterentwicklung einer Zivilund Wirtschaftsrechtsordnung zu erwarten, die für ein marktwirtschaftliches System notwendig ist.[22][22]

Allgemein ist anerkannt, dass sich die Marktwirtsehaft und die Rechtsstaatlichkeit-insbesondere im Bereich des Zivil-und Wirtschaftsrechts-gegenseitig fördern. Konkret heißt dies, dass ein Markt für seine weitere Expansion ein gewisses Maß Rechtsstaatlichkeit voraussetzt, diese aber zugleich auch weiter festigt. Mangelnde Rechtsstaatlichkeit wird als ein Faktot erkannt, der die Dynamik wirtschaftlicher Entwicklung bremst.[23][23]

Zwisehen Rechtsstaatlichkeit und Wirtschafiswachsturn besteht daher ein direkter Zusammenhang. In einer Weltbankstudie über die Bedingungen erfolgreichef Entwicklung werden verschiedene Faktoren genannt, welche  eine wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen. [24][24]Zu diesen Faktoren gehört, dass Gesetze nicht veröffentlicht werden oder nicht zugänglieh shad. Beeinträchtigend wirkt sich nach dieser Studie auch aus, wenn Gesetze einem schnellen Weehsel unterliegen oder nut auf den Papieren existieren, aber nicht oder nicht konsequent von den Behörden angewendet werden. Nach Erkennmis der Weltbank steht einer erfolgreichen Entwicklung außerdem entgegen, dass die Implementierung dutch einen  rational  organisierten  Verwaltungsapparat vernaehlässigt wird. Schließlich ist es gemäß dieser Weltbankstudie einer erfolgreichen Entwicklung auch abträglich,  wenn  Regelungsalternativen  vor  der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes nicht in  der  Öffentlichkeit  unter  Beteiligung  der Betroffenen diskutiert werden. Alle diese Mängel produzieren Erwartungsunsicherheit und erhöhen die Transaktionskosten, was durch eine' Sicherung der Rechtsstaatlichkeit vermieden werden kann.

2. Konkrete Anforderungen

a. Transparenz

aa) Gesetzgebung, Veröffentlichung und Anwendung

Die VR China hat sich mit ihrem Beitritt zur WTO im Beitrittsprotokoll verpflichtet, dass nur solche rechtlichen Bestimmungen und Maßnahmen, die den Handel, den Dienstleistungssektor, TRIPS oder die Devisenkontrolle betreffen, durchgesetzt werden, wenn diese veröffentlicht und den Mitgliedern der WTO, Privatpersonen und Unternehmen zugänglich gemacht worden sind. Darüber hinaus muss die VR China auf Grund der WTO-Vereinbarungen gewährleisten, dass die genannten rechtlichen Bestimmungen und Maßnahmen schon vor dem Inkrafttreten auf Anfrage den Mitgliedern der WTO zugänglich gemacht werden. In Eil- oder Notfällen muss die Verfügbarkeit der oben genannten rechtlichen Bestimmungen und Maßnahmen spätestens im Zeitpunkt der Umsetzung bzw. der Durchsetzbarkeit erfolgen.[25][25]

Ferner hat sich die VR China dutch den Beitritt verpflichtet, ein eigens für die Veröffentlichung der genannten rechtlichen Bestimmungen und Maßnahmen bestimmtes Mitteilungsblatt einzurichten. Das Mittei lungsblatt hat regelmäßig zu erscheinen und ist für Privatpersonen und Unternehmen zugänglich zu machen. Nach der Veröffentlichung und vor der Umsetzung bzw. Durchsetzbarkeit ist ein gewisser Zeitrahmen für Anmerkungen und Kommentare gegenüber den diesbezüglichen Behörden vorzusehen. Dies gilt allerdings nicht für Bestimmungen und Maßnahmen, welche die nationale Sicherheit, den Wechselkurs oder die Geldpolitik betreffen, oder deren Veröffentlichung die Durchsetzbarkeit erschwert.[26][26]

Darüber hinaus muss die VR China eine Informationsstelle einrichten, bei der Privatpersonen, Unternehmen und Mitglieder der WTO auf Anfrage alle Informationen im Zusammenhang mit den der Veröffentlichung unterliegenden rechtlichen Bestimmungen und Maßnahmen erhalten können. Das Beitrittsprotokoll verlangt, dass Informationen innerhalb von 30 Tagen - nur in Ausnahmefällen innerhalb von 45 Tagen -nach der entsprechenden Anfrage beizubringen shad. Bei Verzögerung der Informationsmitteilung shad deren Gründe gegenüber den betroffenen Parteien ha Schriftform anzugeben. Gegenüber den WTO-Mitgliedern müssen die Informationen autoritativ und umfassend erstellt sein, gegenüber Privatperson und Unternehmen sorgfältig und verlässlich.[27][27]

Diese Vorschriften zur Transparenz geben den im China-Geschäft tätigen Unternehmen nach Ansicht von Zinser eine verlässliche Planungs-, Kalkulationsund Entscheidungshilfe zur Hand. In seiner Untersuchung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Auswirkungen des Beitritts Chinas zur WTO kommt er zu der Einschätzung, dass dies eine Senkung der Risiken und damit der Transaktionskosten zur Folge habe. Damit würde voraussichtlich eine Erhöhung des Importvolumens, aber auch des Investitionsengagements einhergehen. Zinser weist außerdem darauf hin, dass insbesondere Staatsuntemehmen in der Vergangenheit von der mangelhaften Transparenz profitieren konnten. Insofern sei dutch die Vorschriften zur Transparenz auch mit einem Abbau der Staatsunternehmen bzw. mit einer Schwächung der Marktstellung dieser Unternehmen zu rechnen.[28][28]

bb) Reform des Verwaltungsrechts, administrative Entscheidungen und Rechtseinheitlichkeit

Zum Prinzip der Transparenz im Rahmen der WTO gehört auch die Transparenzanforderung an Regierungsakte. Als Konsequenz dieser Anforderung muss das chinesische Verwaltungsrechtssystem reformiert werden. Zu denken ist hierbei primär an den Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.[29][29]

Von öffentlichen Aufträgen können gewerbliche Anbieter sehr profitieren. Von der chinesischen Literatur werden öffentliche Aufträge als ein Regulierungsmittel angesehen, mit dem die Regiemng öffentliche Politik durchsetzen kann.[30][30] Daher wurden Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe einer der wesentlichen Bestandteile der WTO-Vereinbarungen.

Bis zum Beitritt Chinas zur WTO waren öffentliche Aufträge ohne einheitliche Regelungen geblieben. Dementsprechend unterlagen sie auch nicht der erforderlichen Aufsicht. Dies führte zu einer verschwenderischen Nutzung des Fiskus, zu schwerwiegendem lokalen Protektionismus, Nichttransparenz und erheblicher Kormption.[31][31]

In den multilateralen Beitrittsverhandlungen hat sich die VR China verpflichtet, ein ,,Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe auszuarbeiten. [32][32] Insgesaint wurden im Beitrittsprotokoll die folgenden drei Verpflichtungen festgelegt:

Erstens verpflichtete sich die VR China, den Begriff der öffentlichen Auftragsvergabe dcm WTO-Ü entsprechend zu begrenzen. Zweitens besteht die Pflicht, das Meistbegünstigungsprinzip und das Transparenzpfinzip in das Gesetz aufzunehmen. Schließlich schreibt das Beitrittsprotokoll vor, dass China innerhalb von zwei Jahren nach dem Beitritt zur WTO Verhandlungen über einen Beitritt zum Agreement on Government Procurement der WTO aufnimmt.

Am 29.02.2002 trat das chinesische ,,Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe" als eines der wichtigsten Gesetze nach dem Beitritt zur WTO in Kraft. In diesem Gesetz wird das Prinzip der Transparenz festgelegt. Daneben stehen auch,,Öffentlichkeit", ,,fairer Wettbewerb", ,,Gerechtigkeit" und ,,Treu und Glauben" als Prinzipien, wie dies die Regelungen des WTO-Ü verlangen. Dies weist auf einen erheblichen Fortschritt hin.

Eng im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe steht das Problem der Korruption. Empirische Studien zeigen, dass die öffentliche Auftragsvergabe ein Bereich ist, in dcm es häiufig zu Korruption kommt. Deshalb wird von der chinesischen Literatur die Bekämpfung der Korruption als eines der Ziele der Gesetzgebung zum ,,Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe" angesehen. [33][33] Im weiteren Sinn dient die Einfühnmg des Transparenzp.rinzips in das Rechtssystem Chinas zur Lösung des Problems des Kormption.[34][34] Denn einerseits bietet das WTO-Ü für Mitglieder in den Bereichen des Handels-und Verwaltungsrechts sehr konkrete Regelungen. Andererseits werden die inländischen Regelungen dutch das Erfordernis einer Anpassung nach dcm WTO-Ü weiter konkretisiert. So weisen Studien zu Recht darauf hin, dass Transparenz und Konkretisiertmg der Regelungen von großer Bedeutung far die Lösung der Korruption in Transformationsländern sind.[35][35]

Neben der Korruption existiert in der VR China im Hinblick auf das Prinzip der Transparenz das Problem der so genannten ,,intemen Dokumente" (neibu wenjian). Es handelt sich dabei um wesentliche administrative Entscheidungen, die abet nicht dutch Veröffentlichung zugänglich gemacht worden sind. Hierin ist ein klarer Verstoß gegen das Transparenzprinzip zu sehen.

Darüber hinaus kommt es in der VR China häufig vor, dass solche ,,intemen" administrativen Entscheidungen mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen im Widerspruch stehen. Die chinesischen Gerichte sind sehr häufig mit solchen Konflikten konfrontiert.[36][36] Dies ist der Rechtseinheitlichkeit abträglich.

Zu Recht wird in der chinesischen Literaturli arauf hingewiesen, dass die Abschaffung der ,,internen Dokumente" und die Lösung des Konfiiktes zwischen administrativen Entscheidungen und Gesetzen nicht aur zur Verwirklichung der Rechtseinheitlichkeit in China geeignet ist, sondem auch der Durchsetzung les Transparenzprinzips im chinesischen Verwalamgsrechtssystem dient.[37][37]

b) Justizkbntrolle und Reform des Geriehtssysrems

China ist nach dem Beitrittsprotokoll gehalten, Gedchte eirzurichten und entsprechende Verfahrensregem aufzustellen, mn Streitigkeiten im Zusammenhang mit den WTO-Verpflichtungen zu 1ösen.[38][38] Hierdutch sollen insbesondere die Umsetzung und Anwendung der Verpflichtungen, welche die VR China mit dena Beitritt eingegangen ist, überprüft werden können. Das Beitrittsprotokoll schreibt fest, dass Richter unabhängig und unparteiisch sein müssen und kein Interesse am Ausgang des Verfahrens haben dürfen. Außerdem ist ein Revisions- und Beschwerdeverfahren festzuschreiben. Die hierbei ergangenen Entscheidungen müssen schriftlich unter Hinweis auf weitere Rechtsmittel abgefasst werden.[39][39]

Die Umsetzung dieser Vorgaben bedeutet für Unternehmen eine größere Planungssicherheit und damit auch eine Senkung der Risiken. Nicht zu vergessen ist nämlich, dass die Rechtsprechung in der Vergangenher oft insbesondere Staatsuntemehmen schützte. Solchen Pmktiken muss mit der Pflicht zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter Einhalt geboten werden. Ein richtiger Ansatz zur Vermeidung dieser Pmktiken ist daher Justizkontrolle.

Außerdem wird mit den Vorschriften zur gerichtlichen Überprüfung auch der Aufbau der Rechtsstaatliclakeit und des Justizsystems gefördert. Die chinesische Regienmg versucht, mit der Übemahme der intemationalen Handelsregeln auch das nationale Wirtschaftsrecht - zum Beispiel in den Bereichen Konkurs-, Vertrags- und Patentrecht - aufzubauen.

Im Zuge der Einfühnmg einer Justizkontrolle muss auch eine Reform des Gerichtssystems durchgeführt werden. Ein Problem ist hierbei, dass das Einkommen der meisten Richter in der VR China relativ niedrig ist. Im Hinblick auf die Bezahlung und die Vergünstigungen gibt es zwischen Richtern und normalen Beamten nur geringe Unterschiede. Die Entscheidungen der Richter können daher leicht yon unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden.

Darüber hinaus werden die Entscheidungen über the Emennung, Beförderung und Abberufung nicht yom Obersten Volksgericht oder dem Justizministerium getroffen, sondern von kommunalen Regierungen. Obwohl die Unabhängigkeit der Richter in der chinesisehen Verfassung erwähnt ist, besteht die Gefahr, dass Entscheidungen lokaler Richter leicht dutch die kommunalen Regierungen beeinflusst werden können. Unmittelbare Folge dieser Situation ist der Regionalprotektionismus. Obwohl bereits viele Reformen im Gerichtssystem durehgeführt worden sind, ist das Problem der Unabhängigkeit der Gerichte noch nicht vollständig gelöst.

c) Einheitliche Anwendung, Umsetzung und Anpassung

aa) Einheitliche Anwendung des WTO-Übereinkommens

Das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation und das Beitrittsprotokoll linden Anwendung auf das gesamte Zollgebiet der VR China einschließ1ich aller Handelszonen, autonomer Gebiere,  Sonderverwaltungszonen, wirtschaftlicher und technischer Entwicklungsgebiete und aller anderen Zonen, für die Sonderbestimmungen - insbesondere mit Blick auf Zölle und sonstige Tarife-gelten. Die VR China ist hierbei zur einheitlichen trod unparteiischen Anwendung aller rechtlichen Regeln und Maßnahmen, die den Handel, den Dienstleistungssektor, TRIPS und die Devisenkontrolle betreffen, verpflichtet. All diese rechtlichen Bestimmungen trod Maßnahmen müssen in Einklang stehen mit dem Überein kommen zur Errichtung der WTO und mit dem Beitrittsprotokoll. Außerdem hat die VR China ein Verfahren bereitzustellen, das Privatpersonen und Unter nehmen ermöglicht, eine uneinheitliche Anwendung vor nationalen Behörden geltend zu machen[40][40]

bb) Umsetzung und Anpassung

Der Beitritt eines Landes zur WTO ändert zunächst nichts an dessen internet Rechtsordnung. Denn die Normen des WTO-Ü werden allgemein von den Gerichten der Mitgliedstaaten nicht als unmittelbar geltendes Recht interpretiert.[41][41] Die Implementation des WTO-Ü durch die VR China und die im Beitrittsprotokoll eingegangenen spezifischen Verpflichtungen erfordem die Einführung von Rechtsnormen, die einer

 Marktwirtschaft adäquat sind.[42][42] Es muss eine Umset zung des WTO-Ü in die Rechtspraxis erfolgen.Voegli bezeichnet die Anpassung der Rechtsvorschriften an die Anforderungen des WTO-Ü daher als ein,, technisches Problem.Zugleich sieht er jedoch in der Tatsache, dass eine an internationalen Standards ausgerichtete Rechtsordnung schließlich zumindest in den Büchern vorhanden ist, einen gewichtigen Faktor für die Festigung einer rechtsstaatlichen Ordnung. Seiner Ansicht nach sind jedoch solche Faktoren wichtiger, die dazu beitragen, dass dieses,, law in the bookszu einem,, law in actionwird. Ohne effektive Implementation des geschriebenen Rechts kann dessen Regelungszweck nicht erreicht werden.[43][43]

.Ausblick

Mit dem Beitritt zur WTO geht die Tendenz zur Entstaatlichung und die Entwicklung zu marktwirtschaftlichen Institutionen einher. Ebenso ist zu erwarten, dass Unternehmen mehr Transparenz, größere Rechtssicherheit und weniger Fälle einer willkürlichen Diskriminierung vorfinden werden. Allerdings ist die durch den Beitritt zur WTO ausgelöste Entwicklung für die chinesische Wirtschaft und Gesellschaft mit schmerzhaften Anpassungsprozessen verbunden. Deher ist auch mit Rückschlägen, Misserfolgen und erst mittelfristig mit positiven Auswirkungen zu rechnen.

 

[44][1] Magister Juris, Chinesische Universität für Politik und Recht, Beijingz.Zt. Doktorand und Gastwissenschaftler am Max-Planck-Institul für ausländisches und internationals Privtrecht, Hamburg.

[45][2] Das ursprüngliche GATT besaß keine Rechtspersönlichkeit und kein fest vorgegebenes Organigramm. Das GATT hatte daher keine Mitglieder, sondern Vertragsparteien oder Vertragspartner. Im Gegensatz zum GATT bildet die 1995 geschaffene Welthandelsorganisation WTOeine internationale Organisation im Sinne des Völkerrechts. Die Wto besitzt nunmehr eine Rechtspersönlichkeit und verfügt über ein detailliertes Organigramm. Vgl. Art. Abs. 1 WTO Agreement WTO-Übereinkommen.

[46][3] Dagmar Siebold, Die Ordnung des internationalen Handels GATT-WTO-GATS, inKarl Albrecht Schachtschneider Hrsg):Rechtsfragen der Weltwirtschaft2002,47-122.71.

[47][4] Art. XI Abs. 1 WTOÜ. Siehe auch WTO-Sekretariat, 1997, About the Wto, abrufbar unter http//www.wto.org.

[48][5] Siebold (Fn.2),73. Die Regelung des Art. XII Abs. 1 WTO-Ü lautet,, Any State or separate customs serritory possessing full autonomz in the conduct of its external commercial relations and of the other matters provided for in this Agreement and the Multilateral Trade Agreements maz accede to this Agreement.

[49][6] Marc Beise, Die Welthandelsorganisation (WTO): Funktion, Status, Organisation, in: Rudolf Hrbek, Thomas Oppermann, Joachim Starbattz(Hrsg.), Integration Europas und Ordnung der Wirtschaft (2001),112.

[50][7] Alexander Zinser,Der Beitritt der Volksrepublik China zur WTORechtliche Rahmenbedingungen und Auswirkungen, EuZW 2002,209-212,209.

[51][8] Chinas Beitritt zur WTO in DetailÖ Interview von LONG Zongtu, abrufbar unter http://www. Zaobao. com/special/wto/pages/wto021201.html.

[52][9] Näher dazu Margot Schüllert, Die Volksrepublik China 1949 bis 2000: Vom sozialistischen Entwicklungsland zur wirtschaftlichen Großmacht, Nord-Süd Aktuell, No. 4,2000,67-687, 676 ff.

[53][10] Art. 5 Marrakesh Declaration of 15.04.1994, in; The Legal Texts/The Results of the Uruguang Round of Multilateral Trade Negotiations, Beijing, Law Press 2000. Vgl. Auch Protokoll on the Accession of the Peoples Republic of China, Dok.-Nr.01-5996, WT/L/432 (nachfolgend Beitrittsprotokoll)abrufbar unter http://www. wto.org und auch in: Compilation of the Legal Instruments on Chins Accession to the World Trade Organization, Beijing, Law Press 2002.

[54][11] Beise (Fn.7),101.

[55][12] Vgl. ZENG Linliang/HAN Zhen, WTO Agreement on Agriculture and Developing Countries: Comments on Implications on Chinas Agriculture after Chinas WTO Accession, in: Wuhan University Law Review (Bimonthly), Vol. 19, No.4, 2001, 80-89.

[56][13] Wolfgang Voegeli,, Rechtliche Problem des Beitritts von Transformationsländern zur WTO: Das Beispiel Chinas, in: Nord-Süd Aktuelle, 2. Quartal 2002, 277; siehe auch No. 235, Report of the Working Partz on the Accession of China, Dok.-Nr.01-4679, WT/ACC/CHN/49 1. October 2001. World Trade Organization. 

[57][14] Vgl. dazu YANG Zongzheng, Chinas WTO Accession: The Economics and Politics, in: Journal of World Trade 34(4) 2000, 77-94.

[58][15] Vgl. WU, Edith, Why Its Accession to the World Trade Organization is Inveritable and Good for the International Community, Journal of International Economic Law, Vol. 5, No.3 2002, 689-718.

[59][16] Vgl. dazu HU Zhongxiao, The Kez Implications of the Accession of China to the WTO on Chinas Reform of State Enterprises: Legal Analy ses, in: Wuhan University Law Review (Bimonthly), Vol. 19, No. 1, 2001, 127-134.

[60][17] Voegeil (Fn. 18), 280.

[61][18] Mehr dazu siehe Martin Brandstötter, Die Stmkturreform der Zentral-seat 1998, in: China aktuel12002, Nr. 4, S. 410-423.

[62][19] Siebold(Fn. 2), 74 ff.

[63][20] Robert Kaiser, Die WTO im Prozess der Globalisierung: Die Anfnahme Chinas und Russlands, in: Globalisierung des Rechts II: Intemationale Organisation und Regelungsbereiche, Peter Nahamowitz,/Rüdiger Vroigt (Hrsg.), Baden-Baden 2002, 141.

[64][21] Art. VIII Abs. 1 WTO Agreement ,,The WTO shall have legal personality, and shall be accorded by each of its members such legal capacity as many be necessary for the exercise of its functions.".

[65][22] VoegeliFn. 18,282.

[66][23] Voegeli (Fn.18)283.

[67][24] Vgl. World Bank Annual Report 2002: Promioting the Rule of Law, abrufbar unter http://www. worldbank. Org/annualreport/2002/chap0406.htm (besucht am 15.05.2003).

[68][25] Teil I, Art. 2(C) 1. Beitrittsprotokoll.

[69][26] Teil I, Art. 2(C) 2. Beitrittsprotokoll.

[70][27] Teil I, Art. 2(C) 3. Beitrittsprotokoll.

[71][28] Zinser (Fn.9),210.

[72][29] Vgl. Art. 1 Agreement on Government Procurement, Annex 4, WTO Agreement. Vgl. auch YU An, (Fn. 37),10.

[73][30] YU An (Fn.37), 11.

[74][31] Immanuel Gebhardt,/Matthias Miiller, Chinas New Government Procurement Law: A Major Step Towards Establishing A Comprehensive Szstemin: China Law & Practi, ce Vol. 16, No.6, 2002,20.

[75][32] Siehe No. 337-341, Report of the Working Party on the Accession of China, Dok.-Nr.01-4679, WT/ACC/CHN/49 1. October 2001. World Trade Organization.

[76][33] YU An(Fn. 37),11.

[77][34] Voegeli (Fn. 18),285.

[78][35] Vgl. Schäfer (übersetzt von LI Chenggang),Application of,, Rulesand ,, Criteriain Developing Countries-A Significant Practical Problem in the Way towards Rule of Law. InÖ Wuhan University Law review (Bimonthly), Vol. 19, No.2, 2001, 143-148.

[79][36] Vgl. LIU Songsha, The Administrative Instrument is to blame for conflicting the Law-A comment on Fuzhou-besed WANG Kaifeng Case,3-9.

[80][37] Vgl. YANG Jiejun, Chinas WTO Entry and the Change of Administrative Litigation Szstem, in: Law Science Monthlz, No.4, 2002, 23-28.

[81][38] Teil I, Art. 2(D)1. Beitrittsprotokoll.

[82][39] Teil I, Art (D)2. Beitrittsprotokoll.

[83][40] Zinser (Fn.9),209.

[84][41] Voegeli (Fn.18),283.

[85][42] Vgl. Dazu LAI Xiangping, GATS and Chinese Legislation on Trade of Service, in: Law Science Magazine, No. 5, 2002, 33-35.

[86][43] Voegeli(Fn. 18), 283.

 

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