Über CDIR
Satzung

发布者:admin_zdfxy   发布时间:2008年01月10日 00:00   
 
Satzung des Chinesisch-Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft der
China-Universität für Politik- und Rechtswissenschaft
Kapitel I Wesen
Das Chinesisch-Deutsche Institut für Rechtswissenschaft (abgekürzt CDIR) der China-Universität für Politik- und Rechtswissenschaft (abgekürzt CUPL) ist ein akademischer Verein, der verwaltungsmäßig der CUPL untersteht, auf der Grundlage des ehemaligen Forschungszentrums für Deutsches Recht der CUPL gegründet wurde, dessen organisatorische Struktur das Universitätsinstitut ist und der sich vornehmlich an die Juristenkreise wendet.

Kapitel II Zweck
Zweck des CDIR ist es, die Verbindung, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen chinesischen und deutschen Juristen in den Bereichen der juristischen Ausbildung, Forschung und des Rechtssystemaufbaus zu fördern und zu verstärken; den Rechtsstaatsdialog zwischen China und Deutschland auf konkrete, praktische und effektive Weise zu fördern und in die Praxis umzusetzen, vor allem eine Menge Fachleute heranzubilden, die das deutsche Recht gründlich erfassen und erforschen können, hilfreiche Erfahrungen für eine Verbesserung des Rechtssystems Chinas anzustreben sowie die Entwicklung des chinesischen Rechtssystems und die Gründung eines Rechtsstaates voranzutreiben.
Das CDIR wird sich zum Forschungs- und Verbreitungszentrum des deutschen Rechts in China entwickeln. Gleichzeitig ist es bemüht, deutschen Juristen die chinesische Rechtskultur, das politische System und den Rechtsaufbau vorzustellen und die freundschaftliche Begegnung und den Kulturaustausch zwischen chinesischen und deutschen Juristenkreisen tatkräftig zu fördern.

Kapitel III Gründung und Einrichtung des CDIR
1. In der Weise chinesisch-deutscher Zusammenarbeit wird das CDIR von beiden Seiten finanziert und gegründet. Finanzier auf chinesischer Seite ist die CUPL, auf deutscher Seite sind es die Universitäten.
2. Das CDIR nimmt graduierte Studierende für das Fach Deutsches Recht auf; die Studienzeit beläuft sich auf drei Jahre. Aufgenommen werden Jurastudenten mit guten Grundkenntnissen der deutschen Sprache oder Germanistikstudenten mit gewissen Grundkenntnissen der Rechtswissenschaft. Während des ersten Studienjahrs erfolgt in China eine fachliche Unterrichtung durch chinesische und deutsche Dozenten, gleichzeitig werden die deutschen Sprachkenntnisse intensiv vorangetrieben; vorangetrieben; während des zweiten Studienjahrs erfolgen Studium und Forschung des deutschen Rechts an deutschen Universitäten; im dritten Studienjahr wird in China die Magisterarbeit verfaßt und verteidigt. Nach erfolgreichem Abschluß wird ein Magistergrad von der chinesischen Seite oder gemeinsam von der chinesischen und deutschen Seite verliehen.
3. Für deutsche Studierende werden Fortbildungskurse im chinesischen Recht veranstaltet. Für einen Kurs von drei- bis sechsmonatlicher Dauer werden Studierende aufgenommen, die am chinesischen Recht und an der chinesischen Kultur interessiert sind und gewisse Grundkenntnisse der chinesischen Sprache besitzen. Chinesische Rechtskultur sowie chinesisches Rechtssystem werden von chinesischen Dozenten unterrichtet; Untersuchung und Forschung, sowie Praktika in Gerichten und Rechtsanwaltbüros werden organisiert.
4. Es werden Ausbildungskurse für Lehrkräfte für deutsches Recht veranstaltet. Das CDIR nimmt Dozenten des ganzen Landes zur Ausbildung im deutschen Recht auf, die deutsches Recht oder Rechtsvergleichung unterrichten oder forschen. Der Unterricht wird von deutschen Dozenten in China erteilt, oder es erfolgt eine kurzfristige Ausbildung an deutschen Universitäten.
5. Es wird eine Abteilung für Rechtsberatung eingerichtet. Die Abteilung gewährt Beratung im Chinesischen und Deutschen Recht für chinesische und deutsche Regierungen, Organisationen oder Unternehmen und führt Spezialforschungen und Projektzusammenarbeit durch.
Kapitel IV Rahmen und Ziel der Arbeit
1. Rahmen und Ziel der Arbeit sind es, mit einschlägigen deutschen wissenschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, gemeinsam Rechtskurse zu veranstalten, indem die Geschichte, die gegenwärtige Lage sowie die Entwicklung des deutschen Rechtssystems allseitig und systematisch vorgestellt und erforscht werden, damit der kulturelle Hintergrund, die Wertvorstellung und Denkweise des deutschen Rechts umfassend, systematisch und tief verstanden und erkannt werden können.
2. Mit dem deutschen Recht als Mittelpunkt wird das Rechtssystem des kontinentalen Rechtskreises und im Hinblick auf die gegenwärtige Lage Chinas als Ausdrucksform und Entwicklungstendenz des chinesischen Rechts erforscht und erfaßt.
3. Einschlägige Materialien und Informationen zum deutschen Recht werden umfassend und systematisch gesammelt und geordnet, wobei ein aktiver Informationsaustausch mit der deutschen Seite stattfindet. Für die Erforschung des deutschen Rechts werden authentische einflußreiche und detaillierte Materialien herangezogen. Der Aufbau eines umfassenden inländischen Informationszentrums über die Erforschung des deutschen Rechts ist vorgesehen.
4. Austausch und Zusammenarbeit zwischen den chinesischen und deutschen Juristenkreisen werden durch Abstatten gegenseitiger Besuche von Fachkollegen in regelmäßigen oder unregelmäßigen Zeitabständen, gemeinsamen Veranstaltungen von wissenschaftlichen Seminaren, Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte und in anderer Weise aktiv betrieben.
5. Die Übersetzung von in deutschen und eventuell darüber hinaus europäischen Juristenkreisen anerkannten klassischen Rechtswerken und in Deutschland allgemein benutzten Lehrbüchern wird organisiert, damit ein grundsätzliches und systematisches Verständnis chinesischer Juristenkreise für die deutsche zeitgenössische Rechtswissenschaft sowie die gegenwärtige Lage und die Entwicklungstendenz des deutschen Rechtssystems geschaffen werden kann.
6. Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationen in Deutschland, Durchführung der Erforschung des EU-Rechts, um den neuesten Stand und die Entwicklungstendenz des EU-Rechts zu erfassen und nachzuverfolgen.

Kapitel V Struktur und Mitgliedschaft
1. Organisation und Verfahrensweisen des CDIR beruhen auf den einschlägigen Vorschriften und Verwaltungsregeln der CUPL.
2. Das CDIR setzt eine(n) chinesische(n) und eine(n) deutsche(n) Direktor(in) ein, der (die) jeweils von beiden Seiten ernannt wird, eine(n) Vizedirektor(in), der (die) von dem (der) chinesischen Direktor(in) empfohlen und von der CUPL ernannt wird, eine(n) Verwaltungssekretär(in), der oder die von dem (der) chinesischen Direktor(in) ernannt wird.
3. Das CDIR setzt einen Institutsausschuß ein, der aus beiden Direktoren, dem Vizedirektor und Leiter der Unterrichtsverwaltung besteht; er ist verantwortlich für die Verwaltungstätigkeit des CDIR und entscheidet über wichtige Instituts-Angelegenheiten. Das CDR errichtet eine Personalstruktur bestehend aus 10-12 festen Lehr- und Forschungsstellen, es kann ferner nach Bedarf Berater oder nebenberufliche Professoren im Inland oder im Ausland (vornehmlich Deutschland) berufen, deren Stellenplan nicht feststehend ist. Die Berufungsurkunde wird von der CUPL ausgestellt.
4. Der (die) Direktor(in) ist für alle Angelegenheiten des CDIR verantwortlich, er (sie) übt die Entscheidungs- und Verwaltungsmacht innerhalb seines (ihres) Kompetenzbereiches aus.
5. Das CDIR legt am Ende eines jeden Studienjahres einen zusammenfassenden Jahresbericht vor, beurteilt nach den einschlägigen Vorschriften der CUPL die Tätigkeit des gesamten Personals, und befindet in demokratischer Erörterung darüber, ob eine Auszeichnung oder Ermahnung erfolgt.

Kapitel VI. Finanzverwaltung und Aufsicht
1. Die Ausgaben für die Gründung des CDIR, für die Einrichtung seiner Organisationsstruktur, die Anstellung von Personal, die Anschaffung der Büroausstattung und Büroartikel und für die jeweilige wissenschaftliche Forschung und Aktivität werden von der CUPL gemäß den einschlägigen Vorschriften getragen.
2. Die Finanzangelegenheiten des CDIR werden streng nach den einschlägigen Finanzsystemen und Vorschriften des Staates und der CUPL durchgeführt.
3. Das CDIR setzt eine(n) Buchhalter(in), eine(n) Kassierer(in) ein, die für die Finanzverwaltung des CDIR verantwortlich sind.
4. Die laufenden Ausgaben des CDIR müssen von dem (der) Direktor(in) schriftlich genehmigt werden.
5. Die Finanzverwaltung des CDIR ist unabhängig und führt das System der Zweistufenkostenrechnung durch; das CDIR berichtet vierteljährlich der Finanzabteilung der CUPL über den Ausgabenstand und legt die erforderlichen tabellarischen Unterlagen vor.
6. Projektfonds, die das CDIR gemäß den Zusammenarbeitsvereinbarungen mit entsprechenden deutschen Organen oder Fondsorganisationen erhalten hat, müssen gemäß der jeweiligen Zusammenarbeitsvereinbarung verwendet und verwaltet werden.
7. Die Finanzangelegenheiten des CDIR stehen unter der Aufsicht und einheitlichen Verwaltung der Finanzabteilung der CUPL. Mitglieder des CDIR sind berechtigt, den Einnahmen- und Ausgabenstand zu beaufsichtigen.
Kapitel VII Inkrafttreten und Satzungsänderung
Die Satzung wird, nachdem sie von den Mitgliedern des CDIR erörtert und angenommen wurde, der CUPL vorgelegt; nachdem sie von der CUPL genehmigt wurde, tritt sie in Kraft. Falls erforderlich, kann die Satzung auf Vorschlag des Direktors (der Direktorin) oder wenigstens zweier Mitglieder in Erörterung der Mitglieder geändert werden. Die Änderung bedarf der Genehmigung der CUPL.

Kapitel VIII Zusatzartikel
Die Büroadresse des CDIR wird im Union Gebäude (Lianhelou) der CUPL (No. 25 Xituchenglu, Haidian District, Beijing) eingerichtet.
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